Weitere Informationen
Die Ausl?nderbeh?rde 360Ö±²¥°É dient als Anlaufstelle f¨¹r unsere internationalen Studierenden unter Anderem bei Fragen zum Visum und zur Aufenthaltserlaubnis. Zust?ndig ist die Ausl?nderbeh?rde der Stadt, in der Sie aktuell wohnen.
Internationale Studierende, die in 360Ö±²¥°É wohnen, wenden sich somit an die Ausl?nderbeh?rde 360Ö±²¥°É (externer Link)
Die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É bietet allen Studierenden eine individuelle Beratung (online und in Pr?senz). Die Psycholgin Barbara Barth f¨¹hrt diese Beratung im gesch¨¹tzten Rahmen mit Ihnen durch.
Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Organisation unter Psychologische Beratung.
Die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É bietet im aktuellen Semester einen Workshop zum Thema "Mentale Gesundheit im Studium: Umgang mit allgemeinen und individuellen Krisen". Weitere Informationen erhalten Sie im Bereich Organisation unter Psychologische Beratung.
Als Studierende haben Sie zahlreiche M?glichkeiten der Studienfinanzierung. Eine erste Anlaufstelle in 360Ö±²¥°É bietet das Studierendenwerk 360Ö±²¥°É in Form von Baf?g und Daka-Darlehen. Folgende Finnzierungsm?glichkeiten stehen Studierenden zur Verf¨¹gung:
- KfW-Studienkredit (externer Link)
- Bildungskredit (externer Link)
- DAKA-Darlehen (externer Link)
Prof.in Dr. Birgit Althans
Raum Rh 301
=(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">vd_althans [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Matthias Neuenhofer
Raum Rh 403
Tel. 0211/1396-450
vd_neuenhofer [?at?] kunstakademie-duesseldorf.de
Zur Sicherheit im Umgang mit Konfliktf?llen und zum Schutz von Betroffenen und Anzeigenden sowie letztlich zur Wahrung eines Umfelds und Klimas respektvollen und gleichberechtigten Miteinanders stehen die im Bereich Organisation genannten Ansprechpartner*innen unterst¨¹tzend zur Seite.
Anspruch auf einen Nachteilsausgleich haben Studierende mit Behinderungen oder chronischen Erkrankungen (physisch oder psychisch), die aufgrund der Rahmenbedingungen bei der Erbringung einer Pr¨¹fungsleistung benachteiligt sind und dies durch entsprechende Nachweise glaubhaft machen k?nnen.
Ansprechperson: Sarah Wiesemann
=(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">wiesmann [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Bitte informieren Sie bei Feststellung einer Schwangerschaft umgehend das Studierendensekretariat.
Schwangere Studentinnen fallen unter das Mutterschutzgesetz, d.h. sie haben besondere Rechte und die 360Ö±²¥°Ébesondere Schutzpflichten f¨¹r diese Studentinnen und ihr ungeborenes Kind.
Ihr Einverst?ndnis vorausgesetzt, wird der Kontakt zu einer unserer Vertrauenspersonen hergestellt. Gemeinsam werden Sie dann Ihre ?Werk-St?tten¡° besichtigen, gemeinsam m?gliche Gef?hrdungen eruieren und individuell besprechen, wie Sie bestm?glich unterst¨¹tzt werden k?nnen, um Gefahren f¨¹r Sie und Ihr ungeborenes Kind zu vermeiden.
Ein Merkblatt dazu befindet sich aktuell in ?berarbeitung.
Das Studierendenwerk 360Ö±²¥°É ist f¨¹r die wirtschaftliche, gesundheitliche, kulturelle und soziale F?rderung der Studierenden zust?ndig und bietet eine Vielzahl von Leistungen, die den Studierenden das Leben leichter machen.
Studierendenwerk 360Ö±²¥°É (externer Link)
Allgemein:
- Wer bekommt eine Chipkarte?
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden, sowie alle Promotionsstudierenden und alle fest angestellten Besch?ftigten der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É erhalten eine personalisierte Chipkarte.
- Was kann die Chipkarte?
Die Chipkarte kann derzeit f¨¹r folgende Zwecke eingesetzt werden: - Studierendenausweis / Dienstausweis
- Schl¨¹sselkarte in den Geb?uden der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É
- Bibliotheksausweis (Nur f¨¹r daf¨¹r registrierte Anwender*innen)
- Identifikation an den Terminals zur Erfassung der Arbeitszeit (Nur f¨¹r daf¨¹r registrierte Besch?ftigte)
- Muss ich f¨¹r die Chipkarte etwas bezahlen?
Die Erstausgabe der Chipkarte erfolgt kostenfrei. Ersatzkarten, die aufgrund einer verlorenen bzw. einer durch physische Einwirkungen unbrauchbar gewordenen Chipkarte notwendig werden, m¨¹ssen durch die Studierenden entsprechend der Geb¨¹hrenordnung bezahlt werden.
- Muss ich bei einem Studienfachwechsel eine neue Karte beantragen?
Wenn ein Studienfachwechsel ohne Exmatrikulation erfolgt, wird keine neue Karte ausgegeben.
- Welche Regeln gelten f¨¹r die Nutzung der Karte?
Die ?Verbindlichen Regelungen zur Nutzung der Akademie-ID an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É (Kartennutzungsordnung)¡° enthalten alle relevanten Regeln f¨¹r die Verwendung der Chipkarte.
- Kann ich mit der Karte in der Mensa oder am Kopierer bezahlen?
Nein. Das ist derzeit nicht m?glich, da die Chipkarte ¨¹ber keine Bezahlfunktion verf¨¹gt.
Bibliothek:
- Ab wann werde ich die Karte als Bibliotheksausweis nutzen k?nnen?
Bei der Einf¨¹hrung der Chipkarte wird es in der Bibliothek der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É noch keine digitale Ausleihe geben. Sobald diese durch die Bibliothek eingef¨¹hrt worden ist, wird die Karte auch als Bibliotheksausweis nutzbar sein.
- Bekomme ich als externe Person eine eigene Chipkarte f¨¹r die Bibliothek?
Bibliotheksnutzer*innen, die weder an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É eingeschrieben sind noch in einem Angestelltenverh?ltnis mit ihr sind, k?nnen keinen Bibliotheksausweis in der Bibliothek beantragen.
- Kann ich mit der Chipkarte Geb¨¹hren in der Bibliothek bezahlen?
Nein. Das ist derzeit nicht m?glich, da die Chipkarte ¨¹ber keine Bezahlfunktion verf¨¹gt.
Datenschutz:
- Welche pers?nlichen Daten enth?lt die Chipkarte?
Optisch sichtbar aufgedruckt ist:
Bei Besch?ftigten: Name, Vorname, Besch?ftigungsbezeichnung, Nummer Dienstausweis
Bei Studierenden: Name, Vorname, Geburtsdatum, Matrikelnummer, Nummer Studierendenausweis
Auf dem Chip gespeichert ist (Bei Studierenden und Besch?ftigten): Seriennummer des Chips, Kartennummer (gilt auch f¨¹r Bibliothek), maximale Geltungsdauer einer Schlie?berechtigung, Betriebszustand von Offlineschl?ssern.
- Ist der Chip sicher?
Der Chip wird mittels AES-Verschl¨¹sselung gesichert und ist daher nach modernen Standards sicher.
Logistik:
- Wie und wann bekomme ich meine Karte?
Die erste Ausgabe der Chipkarten erfolgt pers?nlich in der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É. Sobald die Karten verf¨¹gbar sind, werden diese an der Pforte an die Studierenden gegen Vorlage eines Lichtbildausweises ausgegeben. Sollten Sie in diesem Semester nicht nach 360Ö±²¥°É kommen k?nnen, wenden Sie sich bitte an chipkarte@kunstakademie-duesseldorf.de
Sollte die Karte vor dem Ende des Studiums ihre G¨¹ltigkeit verlieren, bekommen Sie automatisch kostenfrei eine neue zugesandt. Sollten Sie Ihre Adresse ?ndern m¨¹ssen, k?nnen Sie dies beim Studierendensekretariat vor Ort oder per Mail an =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">studierendensekretariat [at] kunstakademie-duesseldorf.de jederzeit tun. - Wie kann ich meine Karte bei Verlust sperren?
Studierende wie Besch?ftigte sind dazu verpflichtet einen Kartenverlust unverz¨¹glich anzuzeigen. Bei Verlust melden Sie sich bitte unverz¨¹glich per Mail an =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">bau.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
- Meine Karte funktioniert nicht/ist nicht lesbar. An wen wende ich mich?
Bei technischen Problemen mit der Schlie?funktion der Karte wenden Sie sich bitte direkt an die Abteilung 1 mittels E-Mail an =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">bau.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
- Mein Name hat sich ge?ndert. Bekomme ich eine neue Karte?
Bei Namens?nderungen k?nnen Folgekarten ausgestellt werden. Bitte wenden Sie sich dazu an das Studierendensekreteriat.
- Darf ich die Karte nach erfolgter Exmatrikulation behalten?
Nein. Die Karte ist Eigentum der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É und muss bei der Exmatrikulation zur¨¹ckgegeben werden.
Bei dem Deutschlandticket f¨¹r Studierende handelt es sich ausschlie?lich um ein digitales Ticket.
Das bedeutet, dass es entweder als Download, in Ihrer Handy-Wallet oder online aufgerufen unter dem untenstehenden Link in Verbindung mit einem amtlichen Lichtbildausweis wie Personalausweis oder Reisepass g¨¹ltig ist.
Wichtiger Hinweis: Der Login auf der Seite ist erst ab dem 30.09.2024 ohne Einschr?nkungen m?glich.
Um sich am System anmelden zu k?nnen, ben?tigen Sie Ihre Logindaten der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É.
Der Benutzername, welcher zum Login verwendet wird, ist der gleiche wie bei Ihrer E-Mail-Anmeldung mit ?¡100¡° und Ihrem gewohnten Passwort. Zu beachten gilt hier, bitte nicht ?@std.kunstakademie-duesseldorf.de¡° angeben, sondern lediglich ?¡100¡°.
Sollten Sie Probleme beim Login haben, wenden Sie sich umgehend per Mail an: =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">it.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Gehen Sie ab dem 30.09.2024 nun wie folgt vor:
Klicken Sie auf den untenstehenden Link:
https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=e5472e3e4ecb608e6f30316704139371
Loggen Sie sich nun unter Angabe des Benutzernamens und Ihres Passwortes ein. Sie sollten Ihr Ticket nun in Anspruch nehmen k?nnen.
FAQs zum neuen Semesterticket
- Ich m?chte das Ticket nicht auf meinem Mobiltelefon haben. Gilt es auch, wenn ich es ausdrucke?
Das ist leider nicht m?glich. Das Deutschlandsemesterticket wird nur anerkannt, wenn es auf einem digitalen Endger?t gezeigt wird.
- Mein Mobiltelefon hat keinen dauerhaften Internetzugang. Kann ich das Ticket nun nicht nutzen?
Nach dem erstmaligen Login, k?nnen Sie sich eine PDF-Datei auf Ihr Endger?t laden. Diese PDF-Datei k?nnen Sie bei einer Kontrolle auf dem Endger?t vorweisen. Ein Ausdruck dieser Datei wird bei einer Kontrolle nicht anerkannt.
- Wie kann ich mich bei der RIDE-App anmelden?
Nutzen Sie bitte Ihren Benutzernamen ¡100 ohne nachfolgende Dom?ne (ohne @std.kunstakademie-duesseldorf.de). Beispielsweise:
Max Musterfrau: MaxMust100
Bei Fragen zum Login wenden Sie sich gerne an it.tickets [?at?] kunstakademie-duesseldorf.de
Studierende k?nnen f¨¹r das Sommersemester 2024 ¨¹ber die redy-App der Rheinbahn unter www.rheinbahn.de/fahren/mehr-mobilitaet/redy-app (externer Link) mit dem Smartphone ein UpgradeTicket erwerben
- Kosten/Monat: 9,42 € (Differenzbetrag zwischen dem DeutschlandTicket (49,00 €) und dem Semester-Monatsbeitrag (39,58 €))
- Nur g¨¹ltig in Verbindung mit einem VRR/NRW-Semesterticket und einem amtlichen Lichtbildausweis
- Abo-Ticket: Das Abo wird automatisch verl?ngert, wenn es nicht bis zum 10. des Vormonats ¨¹ber die App gek¨¹ndigt wird
- Monatliche Zahlung per Abbuchung am 22. des Vormonats ¨¹ber das hinterlegte Zahlungsmittel (SEPA, Kreditkarte, PayPal)
- Barcode wird monatlich neu generiert
- Das ST-Upgrade ist nur bei gew¨¹nschten Fahrten au?erhalb von NRW erforderlich
- Die Fahrrad- und die Personenmitnahme zu den Zeiten ist wie bisher nur f¨¹r Fahrten im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr enthalten
Die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É versteht sich als Institution der Vielfalt, Offenheit und der Toleranz und bekennt sich im Rahmen ihrer M?glichkeiten zu einem diskriminierungssensiblen Umgang mit geschlechtlicher Vielfalt ¨C auch unabh?ngig von einer rechtlichen Anerkennung von Vornamen und Geschlechtseintrag. ?
Trans*, inter* und nicht-bin?re Studierende der 360Ö±²¥°Ék?nnen eine Anpassung von Vornamen und registriertem Geschlechtseintrag an die Geschlechtsidentit?t beantragen. Die im Antrag angegebenen Daten zu Vornamen und Geschlecht werden auf s?mtlichen Dokumenten (inkl. Studierendenausweis, Semesterticket, Zeugnissen, Urkunden) aufgef¨¹hrt und auch im Rahmen des gesetzlichen Datenaustauschs mit anderen Stellen (z. B. Krankenversicherung) weitergeleitet. In allen IT-basierten Diensten der Hochschule (z. B. E-Mail-Adresse, MS Teams) wird ausschlie?lich der angegebene Vorname verwendet.
Die gew¨¹nschte ?nderung erfolgt auf Antrag. Diesem Antrag ist der sog. Erg?nzungsausweis der Deutschen Gesellschaft f¨¹r Transidentit?t und Intersexualit?t e.V. (dgti) (externer Link) beizuf¨¹gen.
Bitte senden Sie uns den vollst?ndig ausgef¨¹llten Antrag und eine Kopie des Erg?nzungsausweises (alternativ des Personalausweises, sofern der neue Name im Perso vermerkt ist) per Mail zu: =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">studierendensekretariat [?at?] kunstakademie-duesseldorf.de ein.
Weitere Informationen finden Sie auf dem Antragsformular.
Antrag auf ?nderung des Vornamens und/oder GeschlechtseintragesInformationen f¨¹r F?rderer
Warum es sich lohnt, F?rderer an der 360Ö±²¥°Ézu werden?
Sie zeigen mit Ihrer j?hrlichen Investition von 1800 Euro pro Deutschlandstipendium ein gro?es Engagement f¨¹r den k¨¹nstlerischen Nachwuchs in unserer Region. Sie alle geben einen Teil Ihres eigenen Erfolgs an nachfolgende Generationen weiter.
Ansprechperson f¨¹r F?rderer: Fatma Kabierschke, =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">deutschlandstipendium [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Sie haben sich bereits entschieden F?rderer zu werden? Dann k?nnen Sie sich gleich hier unsere F?rdervereinbarung herunterladen. Wir bitten Sie diese in zweifacher Ausf¨¹hrung ausgef¨¹llt an uns zur¨¹ckzusenden und bedanken uns schon heute f¨¹r Ihre gro?z¨¹gige Unterst¨¹tzung unsere angehenden K¨¹nstler*innen.
Informationen f¨¹r Studierende
Bewerbungsfristen
Die Auswahl der neue Stipendiat*innen findet am 31. Januar 2024 statt.
Rahmenbedingungen
Die H?he des Stipendiums betr?gt i.d.R. 300,- Euro im Monat f¨¹r ein Jahr.
Im ersten Schritt werden die eingehenden Bewerbungen gepr¨¹ft. In einem zweiten Schritt erfolgt - im Rahmen der Winter-Rundgangswoche - die Begutachtung der praktischen Arbeiten der Bewerberinnen und Bewerber.
Auf der Basis der Begutachtung und Bewertung der eingereichten Unterlagen und ausgestellten praktischen Arbeiten erstellt die zentrale Vergabekommission in einem dritten und letzten Schritt eine Rangliste der f?rderungsw¨¹rdigen Bewerberinnen und Bewerber. Je nach Zahl der zur Verf¨¹gung stehenden Stipendien werden die Stipendien von Listenplatz 1 bis x vergeben.
Bewerbungsunterlagen
- Ein Stipendium kann nur auf Antrag gew?hrt werden, der form- und fristgerecht sowie mit vollst?ndigen Unterlagen zu stellen ist. Die Antragsfristen und Antragsformulare werden beim Studierendensekretariat ?ffentlich ausgeh?ngt bzw. ausgelegt.
- Mit dem ausgef¨¹llten und unterschriebenen Antragsformular zusammen abzugeben sind:
- ein Motivationsschreiben, aus dem auch der pers?nliche Werdegang, das gesellschaftliche Engagement, die Bereitschaft zur Verantwortungs¨¹bernahme sowie ggf. besondere famili?re bzw. pers?nliche Umst?nde deutlich werden sollten (max. 2 DIN A 4-Seiten)
- ein tabellarischer Lebenslauf
- der Nachweis ¨¹ber den bestandenen Orientierungsbereich und
- ein empfehlendes Gutachten der betreuenden Klassenlehrerin bzw. des betreuenden Klassenlehrers.
- Die Bewerberinnen und Bewerber geben bei ihrer Bewerbung um ein Stipendium auf dem Antragsformular an, ob und in welcher H?he sie ein anderes Stipendium erhalten. Diese Unterrichtungspflicht besteht w?hrend der F?rderzeit fort.
Ansprechperson
jeweilige Klassenprofessor*innen
f¨¹r Studierende: Francisco Anaya
f¨¹r F?rdernde: Fatma Kabierschke
Weitere Informationen unter www.deutschlandstipendium.de/deutschlandstipendium/de/home/home_node.html (externer Link)
N?heres zu F?rderrichtlinien und Vereinbarungen siehe Downloads
Richtlinie zur Vergabe von Deutschlandstipendien F?rdervereinbarungBewerbungsfristen
Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres zum Rundgang am Ende des Wintersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É vergeben.
Rahmenbedingungen
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Eine Selbstbewerbung ist nicht m?glich.
Teilnahme am Winter-Rundgang
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechperson
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweiligen Professor*innen
Weitere Informationen unter www.bestgruppe.de/kunstfoerderung/(externer Link)
Das Stipendium betr?gt 1.000,00 Euro monatlich f¨¹r ein Jahr. Eine Ausstellung in der Niederlassung der BESTGRUPPE 360Ö±²¥°É mit einer die Ausstellung begleitenden Publikation wird f¨¹r die Studierende/den Studierenden im Herbst des jeweiligen Jahres ausgerichtet.
Bewerbungsfristen
n.n.
Rahmenbedingungen
Alle Bereiche der freien bildenden Kunst sind zugelassen, z. B. Malerei, Bildhauerei, Grafik, Foto, Video, Multimedia oder Performance. Die Teilnehmer*innen m¨¹ssen zum Zeitpunkt ihrer Nominierung als ordentliche Studierende immatrikuliert sein.
Bewerbungsunterlagen
Die Ausschreibung richtet sich an die 24 in der Kunsthochschulrektorenkonferenz organisierten Akademien, Kunsthochschulen und Universit?ten. Diese sind eingeladen jeweils zwei Studierende (oder auch Studierendenteams) zu nominieren.
Die Auswahlverfahren legen die Hochschulen selbst fest.
Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben. Die n?chste Nominierungsphase beginnt im Herbst 2024.
Zun?chst erfolgt die Nominierung f¨¹r die Auswahl ¨¹ber die Klassen-Professor*innen.
Die Nominierung f¨¹r den Preis ¨¹ber das Rektorat.
Die Bewerbung erfolgt formlos mit Anschreiben, Lebenslauf, Motivationsschreiben und einer Werk¨¹bersicht (Portfolio & CV).
Ansprechperson
Dr. Vanessa Sondermann
die Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen unter www.kunst-wettbewerb.de/bundespreis (externer Link)
www.bmbf.de/bmbf/de/bildung/begabtenfoerderung/jugendwettbewerbe/bundespreis-fuer-kunststudierende/bundespreis-fuer-kunststudierende.html (externer Link)
Der Wettbewerb ?Bundespreis f¨¹r Kunststudierende¡° erm?glicht jungen K¨¹nstlerinnen und K¨¹nstlern, ihre Werke unter professionellen Bedingungen in einem renommierten Ausstellungshaus zu zeigen, sich zu vernetzen und so Unterst¨¹tzung beim ?bergang von der Ausbildung in den Beruf zu erfahren.
Organisatorischer Tr?ger des vom Bundesministerium f¨¹r Bildung und Forschung gef?rderten Wettbewerbs ist das Deutsche Studentenwerk. Die Kunst- und Ausstellungshalle der Bundesrepublik Deutschland pr?sentiert die Ausstellung. Der Wettbewerb wird alle zwei Jahre ausgelobt.
Der Bundespreis f¨¹r Kunststudierende ist mit einem Preisgeld von 30.000 Euro dotiert. Zus?tzlich unterst¨¹tzt ein Produktionsstipendium von insgesamt 18.000 Euro die K¨¹nstler*innen dabei, Werke spezifisch f¨¹r die Ausstellung zu realisieren. Beides verteilt sich zu gleichen Teilen auf die Gewinner*innen.
Bewerbungsfristen
01.08.2024
Rahmenbedingungen
- katholische Konfession
- Nominierung durch einen Kontaktdozenten der jeweiligen Hochschule
- zu Beginn des n?chsten Wintersemesters m¨¹ssen Sie mindestens im zweiten Semester studieren und noch f¨¹nf Semester Regelstudienzeit vor sich haben
- Immatrikulationsbescheinigung
Genaue Informationen entnehmen Sie bitte dem untenstehenden Link.
Bewerbungsunterlagen
Die Nominierungen der Kunsthochschulen werden bis zum 1. August eingereicht, danach werden alle Bewerberinnen und Bewerber ¨¹ber ihre Zulassung informiert und aufgefordert, ihre Bewerbungsunterlagen hochzuladen. W?hrend des Wintersemesters absolvieren alle Nominierten zwei Vorstellungsgespr?che.
Integraler Bestandteil der Bewerbung ist die Vorlage einer Mappe sowie die Teilnahme an der gemeinsamen Auswahlausstellung im Februar oder M?rz. Diese Ausstellungen sind ?ffentlich zug?nglich und jedes Jahr in einer anderen Stadt zu Gast. Nach Er?ffnung der Auswahlausstellung entscheidet eine Jury aus Kunstprofessorinnen und -professoren sowie Vertreterinnen und Vertretern aus der Hochschulpastoral und der Gesch?ftsstelle des Cusanuswerks ¨¹ber die Vergabe der Stipendien.
Ansprechperson
Professor Gereon Krebber
Weitere Informationen unter www.cusanuswerk.de/bewerbung/studierende/kunsthochschulen (externer Link)
m?gliche weiterf¨¹hrende F?rderung von Cusanus Stipendiaten durch Georg-Meistermann-Stipendium f¨¹r Graduierte
Bewerbungsfristen
Das Stipendium wird alle zwei Jahre vergeben. Die aktuellen Preistr?ger:innen wurden im September 2022 ausgew?hlt. Die n?chste Nominierungsphase beginnt im Fr¨¹hjahr 2024.
Rahmenbedingungen
F¨¹r das Karl Schmidt-Rottluff Stipendium muss man vorgeschlagen werden. Eine Selbstbewerbung ist nicht m?glich.
- Voraussetzung f¨¹r eine Bewerbung ist die deutsche Staatsangeh?rigkeit (bzw. Bildungsinl?nder) bzw. die eines EU-Landes / EU-Beitrittslandes, bzw. Nicht-EU-Ausl?nder mit dauerhafter Aufenthaltsgenehmigung (Einzelfallpr¨¹fung)
- Bewerber*innen m¨¹ssen den gr??ten Teil ihres Studiums in Deutschland absolviert und ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben
- Das Studium muss sp?testens bei Antritt des Stipendiums beendet sein (inkl. Meistersch¨¹lerstudium und Aufbaustudieng?nge / PhD)
- Der letzte Studienabschluss darf nicht l?nger als f¨¹nf Jahre zur¨¹ckliegen. Ein Kunststudium ist jedoch nicht Bedingung f¨¹r den Zugang zum Auswahlverfahren
- Das H?chstalter sollte bei Vorschlag 35 Jahre m?glichst nicht ¨¹berschreiten ¨C Einzelfallpr¨¹fungen sind m?glich (z. B. bei Krankheit, Erziehungszeiten)
- K¨¹nstler*innen, die ausschlie?lich im Bereich angewandter Kunst / Musik t?tig sind, k?nnen nicht vorgeschlagen werden
Bewerbungsunterlagen
Das Auswahlverfahren erfolgt in einem zweistufigen Verfahren. Anhand der eingereichten Unterlagen entscheidet die Jury in einer Vorauswahl, welche Bewerber*innen zum Hauptauswahlverfahren eingeladen werden. In der Hauptauswahl haben die Finalist*innen die M?glichkeit, ihre Arbeiten im Rahmen eines Juryrundgangs mit Gespr?ch und Pr?sentation vorzustellen. An die Hauptauswahl schlie?t sich das ?Open House¡° als ?ffentliche Pr?sentation der Arbeiten an. Die mit dem Auswahlverfahren verbundenen Kosten (Transport, Versicherung usw.) tragen die Bewerber*innen. Ein Reisekostenzuschuss sowie eine Tagespauschale werden gezahlt.
Ansprechperson:
Professorin Dr. Martina Dobbe (Kunstgeschichte)
Weitere Informationen unter www.studienstiftung.de/karl-schmidt-rottluff/ (externer Link)
Monatliches Stipendium in H?he von 1.200 EUR ¨¹ber eine Laufzeit von bis zu zwei Jahren
Gemeinsame Gruppenausstellung der jeweils letzten beiden Jahrg?nge in der 360Ö±²¥°Éer Kunsthalle
Produktion eines Katalogs am Ende der F?rderzeit
Aufnahme in die Studienstiftung, M?glichkeit zur Teilnahme an den Bildungsveranstaltungen.
Bewerbungsfristen
Bewerbungsschluss 03.03.2024
Rahmenbedingungen
Die Projekte des Kollegs der K¨¹nste, f¨¹r die sich Studierende der kooperierenden Hochschulen bewerben k?nnen, sind:
- students in residence (09.06-16.06.24 oder 07.07.-14.07.24)
- SummerLab (07.07.24-14.07.24)
- Kammermusikwoche (08.09.-25.09.24)
- Labor der K¨¹nste (15.09-27.09.24)
Bewerbungsunterlagen
je nach gew?hltem Projekt:
- Konzept mit k¨¹nstlerischer Planung
- Vita mit Semesteranzahl
- Gutachten einer/s betreuenden Professor*in einer beteiligten Hochschule zum eingereichten Projekt
- aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
- Kalkulation der Reisekosten und Angabe eventueller weiterer Kostenn nach Abschluss des Projekts
Ansprechpartner
Axel Kreiser und Claudia Schmacke
Weitere Informationen unter kolleg-musik-kunst.de/projekt/ (externer Link)
Das Kolleg f¨¹r Musik und Kunst Montepulciano ist eine einzigartige Kooperation der Kunst- und Musikhochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen. Beteiligte Hochschulen sind die Hochschule f¨¹r Musik Detmold, die Robert-Schumann-Musikhochschule 360Ö±²¥°É, die Folkwang Universit?t der K¨¹nste Essen, die Hochschule f¨¹r Musik und Tanz K?ln, die 360Ö±²¥°ÉM¨¹nster, die Kunsthochschule f¨¹r Medien K?ln sowie die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É.
Die Einrichtung erm?glicht besonders qualifizierten Studierenden sowie Dozent*innen der beteiligten Hochschulen einen 7-t?gigen, intensiven Arbeitsaufenthalt im Palazzo Ricci in Montepulciano.
Im Rahmen verschiedener Projekte k?nnen Studierende und Dozent*innen interdisziplin?r k¨¹nstlerisch und wissenschaftlich recherchieren und arbeiten, um erweiterte Zug?nge zu allen Bereichen der bildnerischen, medialen und darstellenden Kunst und Musik zu erschlie?en.
Das Kolleg wird finanziert durch das Ministerium f¨¹r Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und Mittel des DAAD.
Bewerbungsfristen
Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres zum Rundgang am Ende des Wintersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben.
Rahmenbedingungen
Teilnahme am Winter-Rundgang
Immatrikulation an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Eine Selbstbewerbung ist nicht m?glich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechpartner
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweilige Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen
Das Stipendium betr?gt 500,00 Euro monatlich f¨¹r ein Jahr.
wird nicht mehr vergeben.
Ein Nachfolgeprojekt steht bisher nicht fest.
Bewerbungsfristen
Die Bewerbungsfrist ist der 20. Mai 2024.
Rahmenbedingungen
Gef?rdert werden Studienaufenthalte, Praktika und studienbezogene Reisen in L?nder, die nicht am ERASMUS+Programm teilnehmen (d.h. im wesentlichen Nicht-EU-L?nder). Die F?rderdauer von Studienaufenthalten muss mindestens einen bis maximal sechs Monate betragen. Die F?rderdauer f¨¹r Praktika muss mindestens 6 Wochen betragen. Auch studienbezogene Reisen zur Anfertigung einer Studien- oder Abschlussarbeit k?nnen gef?rdert werden, wenn ein detaillierter Zeitplan vorliegt.
Bewerben k?nnen sich regul?r eingeschriebene Studierende und Promovierende deutscher Hochschulen, wenn sie:
die deutsche Staatsangeh?rigkeit besitzen oder Deutschen gem?? ¡ì 8 Absatz 1 Ziffer 2 ff., Absatz 2, 2a und 3 BAf?G gleichgestellt sind (in diesem Zusammenhang gilt der Wortlaut des Gesetzes, zu finden unter: www.dasneue-bafoeg.de) oder
als Studierende ohne deutsche Staatsangeh?rigkeit, in einem Studiengang an einer deutschen Hochschule mit dem Ziel eingeschrieben sind, den Abschluss an der deutschen Hochschule zu erreichen.
F¨¹r Studierende ohne deutsche Staatsangeh?rigkeit sind Aufenthalte im Heimatland ausgeschlossen. Als Heimatland gilt das Land, in dem der Studierende/ Promovierende seit mindestens f¨¹nf Jahren seinen Lebensmittelpunkt hat.
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsbogen (s. unten)
- Motivationsschreiben
- Stellungnahme eines betreuenden Professors/einer betreuenden Professorin
- Lebenslauf
- Zusage der aufnehmenden Hochschule/des aufnehmenden Unternehmens/der Institution (Studienaufenthalt/Praktikum) oder ein detaillierter Reiseplan (studienbezogene Reisen)
- ggf. Nachweis ¨¹ber den Stand der Sprachkenntnisse des Gastlandes
Immatrikulationsbescheinigung
Aufstellung der erbrachten Studienleistungen
Ansprechpersonen
International office (international.office@kunstakademie-duesseldorf.de)
Weitere Informationen
Das Programm f?rdert die Mobilit?t von Studierenden und Promovierenden deutscher Hochschulen.
Die Stipendiatinnen und Stipendiaten erhalten im Rahmen eines Teilstipendiums jeweils Stipendienraten f¨¹r den Aufenthalt und/oder die Mobilit?t/Reisekosten.
Bewerbungsfristen
Bewerbungszeitraum: 02. Januar ¨C 28. Januar
Rahmenbedingungen
Abschluss an der 360Ö±²¥°Éim vorherigen Kalenderjahr
Die Auswahl und Entscheidung erfolgt durch eine wechselnde externe Jury mit Beteiligung durch die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É.
Bewerbungsunterlagen
Bewerbungen k?nnen nur online ¨¹ber diese Website (www.artAward.net/provinzial-kunst-stipendium) (externer Link) eingereicht werden.
Deadline f¨¹r alle Bewerbungen ist der 28. Januar 2024.
F¨¹r die Bewerbung erforderliche Unterlagen sind:
Ihr Lebenslauf (ggf. mit Ausstellungsverzeichnis)
Ein Foto/Video des Kunstwerkes, das Sie als Abschlussarbeit beim Rundgang gezeigt haben.
Zus?tzlich k?nnen 2 weitere Arbeiten aus Ihrem Oeuvre in Form von Abbildungen, sowie ein Text ¨¹ber Ihre Arbeit hochgeladen werden (zul?ssig sind 3 Fotos pro Arbeit, max. 9 Bilder insgesamt)
Ansprechperson
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweiligen Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen
Der Preis ist mit insgesamt 12.000 Euro (1.000 Euro monatlich f¨¹r ein Jahr) dotiert und richtet sich an K¨¹nstlerinnen und K¨¹nstler des vorherigen Abschlussjahrgangs.
www.artaward.net/de/provinzial-kunst-stipendium/0/ (externer Link)
Bewerbungsfristen
-
Rahmenbedingungen
Teilnahme am Winterrundgang der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É
Die Stipendiat*innen werden im Rahmen des Akademierundganges zum Ende des Wintersemesters durch eine Jury der Kooperationspartner ausgew?hlt.
Eine Selbstbewerbung ist nicht m?glich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechperson
-
Weitere Informationen
In Kooperation mit dem Kunstverein f¨¹r die Rheinlande und Westfalen vergibt die Stiftung j?hrlich drei Reisestipendien an Studierende der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É. Die Stipendiaten werden im Rahmen des Akademierundganges ausgew?hlt.
Die drei Stipendien sind mit je 2.000 EUR durch die Kunst- und Kulturstiftung der Stadtsparkasse 360Ö±²¥°É dotiert und sollen ¨Cbewusst nicht projektgebunden ¨C die Studierenden dabei unterst¨¹tzen, ihre k¨¹nstlerische Entwicklung im Rahmen einer individuell zu bestimmenden Reise erfolgreich voranzutreiben.
www.sskduesseldorf.de/de/home/ihre-sparkasse/kunst--und-kulturstiftung.html?n=true&stref=imagebox#reisestipendien (externer Link)
Bewerbungsfristen
-
Rahmenbedingungen
Der Beitrag muss aus den Feldern Malerei, Fotografie oder Grafik erfolgen.
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen f¨¹r Malerei, Fotografie und Grafik.
Eine Selbstbewerbung ist nicht m?glich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechperson
Die Professor*innen der jeweiligen Klassen
Dr. Vanessa Sondermann
Weitere Informationen
Das Stipendium wird i.d.R. zu Beginn eines jeden Jahres auf der Neujahrsveranstaltung der Deutschen Apotheker- und ?rztebank im K21, 360Ö±²¥°É, durch eine externe Jury mit Beteiligung durch die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben. Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen f¨¹r Malerei, Fotografie und Grafik. Zus?tzlich vergibt die Apo-Bank einen Publikumspreis, der i.d.R. am Abend der Veranstaltung ausgew?hlt wird.
newsroom.apobank.de/subjects/kunst-kultur-unterhaltung?subjects_tab=stories (externer Link)
- dotiert mit 750 Euro monatlich f¨¹r ein Jahr
Gesellschaft von Freunden und F?rderern der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É e.V.
Projektf?rderung
F?RDERRICHTLINIE
F?rderziel: Finanzielle Unterst¨¹tzung f¨¹r begabte Studierende der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É f¨¹r Projekte, die einen Bezug zur Akademie haben
Antragsberechtigt: Studierende und Absolvierende der 360Ö±²¥°Ébis zu zwei Jahren nach dem k¨¹nstlerischen Abschluss (Akademiebrief oder Meistersch¨¹ler*in), einzeln oder als Gruppen, nur ein Antrag pro Gruppe, wobei sich jeder Teilnehmende der Gruppe verpflichtet, der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der Projektf?rderung zuzustimmen. J?hrlich nur ein Antrag zul?ssig
F?rderf?hig: Freie k¨¹nstlerische Projekte und Produktionen von hoher k¨¹nstlerischer Qualit?t / Eigenpublikationen / Studienreisen / k¨¹nstlerischer Austausch / Transporte au?erhalb von 360Ö±²¥°É/ k¨¹nstlerisch-wissenschaftliche forschende Projekte mit interdisziplin?rem, k¨¹nstlerischem Schwerpunkt.
Nicht gef?rdert werden: Lebensunterhalt, sozialer H?rteausgleich, Privatangelegenheiten, Studiengeb¨¹hren, laufende Kosten f¨¹r Personal, Miete, Infrastruktur oder Technik, Datenbanken, kulturelle (Weiter-)Bildung
F?rderumfang: Antragssumme von € 500 - € 3.000 (F?rderungsobergrenze), Eigenanteil mindestens 20 % an effektiv entstehenden Kosten. Die gef?rderte Ma?nahme ist binnen eines Jahres ab Zugang der F?rderzusage fertigzustellen (Realisierungszeitraum). Die Kommission beh?lt sich vor, die F?rdersumme anteilig zu vergeben.
F?rdervereinbarung: Annahme der F?rderbedingungen unterschriftspflichtig
Die Antragsteller*innen verpflichten sich, der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zuzustimmen, insbesondere der Nennung ihres Vor- und Zunamens im Zusammenhang mit einer Bekanntgabe der F?rderung durch die Gesellschaf von Freunden & F?rderern der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É e.V. sowie die 360Ö±²¥°Éselbst.
Eventuelle R¨¹ckzahlungsverpflichtung bei Nichterbringen der Leistung (insbesondere bei unterbliebener Umsetzung des Projektes innerhalb des Realisierungszeitraumes, bei unterbliebener Fertigstellung innerhalb des Realisierungszeitraumes und/oder Realisierung abweichend vom F?rderantrag) oder im Falle vors?tzlich unkorrekten Angaben.
Zahlungsmodalit?t: Mittelabruf/Auszahlung des F?rderbeitrages nach Kostennachweisen
Rechnungen sind innerhalb von 3 Monaten nach Projektende, sp?testens jedoch 3 Monate nach Ablauf des Realisierungszeitraumes vorzulegen
Realisierungsnachweis ¨¹ber pdf-Dokumentation (max 5. Seiten, Bild/Textmaterial mit Ver?ffentlichungsfreigabe)
Die Auszahlung erfolgt ¨¹ber die Freunde und F?rderer.
Bewerbungsfrist: J?hrlich bis 31. Oktober (Stichtag), f¨¹r Projekte bis zu einem Jahr im Voraus
Bewerbungsunterlagen: Als ein einzelnes pdf zusammengefasst, Datei maximal 10 MB gro?:
- Antragsformular, vollst?ndig ausgef¨¹llt und unterschrieben
- Projektbeschreibung, max. eine Seite DIN A4
- Budget/Kostenfinanzierungsplan
- Bildmaterial/Skizzen, max. 10 Abbildungen
- Tabellarischer Lebenslauf
- Antragssprache: Deutsch
Vergabekriterien: Hohe k¨¹nstlerische Qualit?t / Impulsgebendes Projekt / Verantwortlicher Mitteleinsatz / Nachvollziehbarer Bedarf / Wirtschaftliche Finanzierbarkeit/ Gute Realisierungschancen / Hohe Verl?sslichkeit/ Umsetzungskompetenz / Akademiebezug, keine Begr¨¹ndung bei Nichtbewilligung
Jury: Vorpr¨¹fung der Antr?ge auf Zul?ssigkeit durch Freunde und F?rderer, Kommission: 1x F&F, 3x Professor*innen, 1x K¨¹nstlerisch-wissenschaftlicher Mitarbeiter*in. Die Jury wird alle 2 Jahre ganz oder teilweise neu zusammengesetzt. Eine Wiederwahl ist m?glich.
Antrag einreichen: per E-Mail mit Anhang an =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">info [at] foerderverein-kunstakademie.de
Bekanntgabe: Ende November an die im Antrag angegebene E-Mail-Adresse
Bewerbungsfristen
Das Absolvierenden-Stipendium wird am Ende des Sommersemesters durch eine Jury mit Beteiligung durch die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É an ordentlich eingeschriebene Studierende vergeben.
Rahmenbedingungen
Abschluss zum Sommersemester
Immatrikulation an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É
Eine Nominierung zu diesem Stipendium erfolgt durch die Klassen-Professor*innen.
Eine Selbstbewerbung ist nicht m?glich.
Bewerbungsunterlagen
-
Ansprechpartner
Dr. Vanessa Sondermann
die jeweilige Klassen-Professor*innen
Weitere Informationen
Das Stipendium betr?gt 500,00 Euro monatlich f¨¹r ein Jahr.
Bewerbungsfristen:
Bis zum 15. Dezember 2024 an das Rektorat der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É Die finale Auswahl erfolgt anschlie?end in der Rundgangskommission im Winterrundgang 2025.
Rahmenbedingungen:
Alle Bereiche der freien bildenden Kunst sind zugelassen, z. B. Malerei, Bildhauerei, Grafik, Foto, Video, Multimedia oder Performance. Die Teilnehmer*innen m¨¹ssen zum Zeitpunkt ihrer Nominierung als ordentliche Studierende immatrikuliert sein.
Bewerbungsunterlagen:
Die Bewerber*innen reichen hierzu eine Projektbeschreibung in Deutsch und Englisch (oder Franz?sisch), einem Lebenslauf, die Kopie des Passes ein sowie ein kurzes Motivationsanschreiben ein.
Drei dem Land Nordrhein-Westfalen in der Cit¨¦ Internationale des Arts in Paris zur Verf¨¹gung stehenden K¨¹nstler*innenateliers werden nach einem vereinbarten System den Kunst- und Musikhochschulen NRWS zugeteilt. Die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É kann zum WS 2025/2026 wieder ein/e Bewerber*in vorschlagen, deren Ateliermiete in der Cit¨¦ des Arts in Paris vom Land NRW ¨¹bernommen werden.
Weitere Kostenzusch¨¹sse sind nicht vorgesehen.
Die Bewerber*innen werden dem Ministerium von der Hochschulleitung mit einer kurzen Begr¨¹ndung und einem Lebenslauf vorgeschlagen.
Ansprechperson:
Rektorat
Bewerbungsfristen
- Vorschlag der Professor*innen: 20. Oktober
- Abgabe der Bewerbungen: 30. Oktober
Rahmenbedingungen
- Nicht ?lter als 35 Jahre
- Mindestens im 3., maximal im 7. Fachsemester
- Maximal 7 Semester Vorstudium
- Zweitstudien k?nnen nicht gef?rdert werden.
- Staatsb¨¹rgerschaft eines EU-Mitgliedslandes oder Beitrittskandidat*innen
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsmappe in Din A4
- Bis zu zehnseitiges ausgedrucktes Portfolio
- Tabellarischer Lebenslauf/CV
- Anschrift, akademische E-Mail-Adresse, Telefon, Staatsangeh?rigkeit, Vorstudium, Klassenzugeh?rigkeit
Ansprechperson
Prof. Gereon Krebber, E-Mail: =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">Gereon.Krebber [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Weitere Informationen
Bewerbungsfristen
- Vorschlag der Professor*innen: 20. Oktober
- Abgabe der Bewerbungen: 30. Oktober
Rahmenbedingungen
- Nicht ?lter als 35 Jahre
- Mindestens im 3., maximal im 7. Fachsemester
- Maximal 7 Semester Vorstudium
- Zweitstudien k?nnen nicht gef?rdert werden.
- Staatsb¨¹rgerschaft eines EU-Mitgliedslandes oder Beitrittskandidat*innen
Bewerbungsunterlagen
- Bewerbungsmappe in Din A4
- Bis zu zehnseitiges ausgedrucktes Portfolio
- Tabellarischer Lebenslauf/CV
- Anschrift, akademische E-Mail-Adresse, Telefon, Staatsangeh?rigkeit, Vorstudium, Klassenzugeh?rigkeit
Ansprechperson
Prof. Gereon Krebber, E-Mail: =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">Gereon.Krebber [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Weitere Informationen
Die Studienstiftung des deutschen Volkes (externer Link) ist das ?lteste und gr??te Begabtenf?rderungswerk in der Bundesrepublik Deutschland. Gem?? ihrer Satzung f?rdert sie ?die Hochschulbildung junger Menschen, deren hohe wissenschaftliche oder k¨¹nstlerische Begabung und deren Pers?nlichkeit besondere Leistungen im Dienste der Allgemeinheit erwarten lassen".
Eine Fachjury, bestehend aus Mitgliedern der Akademie, kann maximal f¨¹nf Studierende f¨¹r das Stipendium vorschlagen.
Bewerbungsfristen
?ber die Auswahl der Bewerber*innen und die Vergabe entscheidet der Vorstand des VdDK. M?gliche Stipendiat*innen werden bei der j?hrlichen Abschlussausstellung ausgew?hlt und zur Bewerbung aufgefordert. Nach dieser Aufforderung senden die Bewerber*innen bitte Vita, Portfolio und ein Kurzkonzept f¨¹r den Arbeitsaufenthalt an: info@vddk1844.de oder postalisch: VdDK 1844 , Sittarder Stra?e 5, 40477 360Ö±²¥°É.
Rahmenbedingungen
Abschluss an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É
Bewerbungsunterlagen
Vita, Portfolio und ein Kurzkonzept
Ansprechperson
-
Weitere Informationen
Das van-Rinsum-Stipendium ist ein von Angelika Huber-van-Rinsum gestiftetes Stipendium, das einen zweimonatigen Arbeitsaufenthalt in einem Atelier in Paris beinhaltet. Das Atelier ist an die drei Cit¨¦-Internationale-des-Arts-Ateliers des VdDK angegliedert. Das Stipendium wird j?hrlich vergeben und gilt der F?rderung der k¨¹nstlerischen Arbeit nach Abschluss des Studiums an der Staatlichen 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É. Das Stipendium ist mit 2.000 € dotiert. Darin enthalten sind die Kosten f¨¹r die Nutzung des (Wohn-)Ateliers sowie ein Betrag zur freien Verf¨¹gung.
vddk1844.de/pariser-ateliers/(externer Link)
Gasth?rer*innen, die einzelne Lehrveranstaltungen an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É besuchen wollen, k?nnen auf Antrag im Rahmen der vorhandenen Studienangebote f¨¹r ein Semester zugelassen werden.
Antrag Gasth?rerschaftVoraussetzung f¨¹r die Gasth?rer*innenschaft ist die schriftliche Best?tigung einer*s Professor*in der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É. Hierf¨¹r ist es notwendig, im Vorfeld Kontakt mit den jeweiligen Professor*innen aufzunehmen, um die Teilnahme an einer konkreten Veranstaltung abzustimmen.
An Studien in den K¨¹nstlerklassen d¨¹rfen Gasth?rer*innen nur teilnehmen, wenn dadurch das Lehrangebot f¨¹r die voll immatrikulierten Studierenden der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É nicht beeintr?chtigt wird.
Fachbereich I - Kunst
Bei einer erw¨¹nschten Teilnahme an k¨¹nstlerischen Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte zun?chst per E-Mail Kontakt mit der Dekanatsassistenz des Fachbereichs I auf und nennen Ihre*n Wunsch-Professor*in. Diese leitet Ihre Anfrage an die/den von Ihnen genannten K¨¹nstlerprofessor*in weiter. Eine ?bersicht dieser Professor*innen finden Sie hier:
/de/fachbereiche/124-fb1-kunst
/de/fachbereiche/189-fb1-baukunst
Dekanatsassistenz: Fatma Kabierschke, fatma.kabierschke [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Fachbereich II ¨C Kunstbezogene Wissenschaften
Bei einer erw¨¹nschten Teilnahme an wissenschaftlichen Lehrveranstaltungen nehmen Sie bitte per E-Mail zun?chst Kontakt mit den in Fachbereich II t?tigen Professor*innen der Lehrthematik auf, f¨¹r die Sie sich interessieren. Eine ?bersicht mit Kontaktdaten dieser Professor*innen finden Sie hier:
Nach einer Zusage durch eine*n Professor*in f¨¹llen Sie bitte den Antrag auf Zulassung zur Gasth?rerschaft aus und lassen diesen, von der/dem Professor*in unterschreiben.
Geben Sie den vollst?ndig ausgef¨¹llten Antrag fristgerecht im Studierendensekretariat ab.
Die jeweils g¨¹ltigen Fristen orientieren sich in der Regel an den R¨¹ckmelde bzw- Einschreibefristen. Diese finden Sie auf der folgenden Seite unter ?Termine¡°:
/de/studium/179-freie-kunst/180-studierende
Eine Einschreibung zur Gasth?rendenschaft zum Wintersemester 2024/25 ist bis zum 13.September 2024 m?glich. Bis dahin m¨¹ssen sowohl der vollst?ndig ausgef¨¹llte Antrag auf Zulassung zur Gasth?rerschaft sowie die Gasth?rendengeb¨¹hr in H?he von 100,00 Euro bei uns eingegangen sein.
Der gem. ¡ì 12 Abs. 3 der Einschreibungsordnung f?llige Gasth?rer*innenbeitrag betr?gt derzeit 100,00 Euro. Dieser Beitrag enth?lt kein Semesterticket.
Informationen zur Bezahlung stellen wir kurz vor und w?hrend der jeweils g¨¹ltigen R¨¹ckmeldefrist auf die Homepage unter "R¨¹ckmeldung zum Wintersemester/Sommersemester ... - Gasth?rende:
Gasth?rer*innen werden nicht eingeschrieben und haben keinen Studierendenstatus. Sie k?nnen keine Leistungsnachweise erworben und keine Pr¨¹fungen ablegen.
Die Nutzung der k¨¹nstlerisch-technischen Einrichtungen (Werkst?tten) ist grunds?tzlich nicht m?glich; Ausnahmen sind nur m?glich, wenn die zust?ndige Leitung der Werkstatt zustimmt und sichergestellt ist, dass die/der Gasth?rer*in die verlangten k¨¹nstlerisch-fachlichen Voraussetzungen f¨¹r die Teilnahme an solchen Lehrveranstaltungen erf¨¹llt. Es gilt die Betriebsordnung f¨¹r die Werkst?tten. Diese muss vor der Erstnutzung der Werkst?tten der jeweiligen Werkstattleitung unterschrieben vorgelegt werden. Gasth?rer*innen haben kein Anrecht auf einen Atelierplatz.
Es besteht grunds?tzlich kein gesetzlicher Unfallversicherungsschutz. Dies gilt auch, wenn der/dem Gasth?rer*in ausnahmsweise die Nutzung der Werkst?tten erlaubt wird. Es besteht ebenso kein Unfallversicherungsschutz, wenn sich Gasth?rer*innen in den R?umlichkeiten der 360Ö±²¥°Éoder sonstigen der 360Ö±²¥°Ézugeh?rigen Fl?chen aufhalten. Ferner besteht kein Unfallversicherungsschutz bei Verrichtung gef?hrlicher Arbeiten im Sinne von Unfallverh¨¹tungsvorschriften der Berufsgenossenschaft.
Die Zulassung als Gasth?rer*in gilt f¨¹r das jeweilige Semester. F¨¹r jedes weitere Semester ist eine neue Antragstellung erforderlich.
Alle ordentlich eingeschriebenen Studierenden d¨¹rfen am Sportprogramm des Hochschulsports 360Ö±²¥°É teilnehmen.
Studierende sind ¨¹ber die Sporthilfe NRW e.V. unfallversichert.
Bis auf einige Ausnahmen (z.B. Reiten, Segeln, Tennis, Kraftraum¡) sind die Veranstaltungen f¨¹r alle Studierenden kostenlos.
Auf den Seiten des Hochschulsports 360Ö±²¥°É finden Sie ausf¨¹hrliche Informationen zum Sportangebot und zum Anmeldeprozess f¨¹r die unterschiedlichen Sportveranstaltungen:
Hochschulsport 360Ö±²¥°É (externer Link)
Studierende, die bereits an einer anderen Kunstakademie/Kunsthochschule/Universit?t das Fach Kunst studieren, k?nnen einen Hochschulwechsel an die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É beantragen, wenn die formalen und die weiteren Voraussetzungen vorliegen.
Bitte bekunden Sie in einem ersten Schritt Ihr Wechselinteresse per E-Mail an
Bitte f¨¹gen Sie dieser E-Mail eine aktuelle Studienbescheinigung bei
Der vollst?ndig ausgef¨¹llte Antrag inklusive der Nachweise Ihres bisherigen Studiums m¨¹ssen dem Studierendensekretariat jeweils zu folgenden Terminen vorliegen:
- bis zum 30. November bei einer Einschreibung zum n?chsten Sommersemester
- bis zum 30. Juni bei einer Einschreibung zum n?chsten Wintersemester
Nach dem jeweiligen Termin eingereichte Antr?ge sowie unvollst?ndige Antr?ge werden nicht ber¨¹cksichtigt.
Antrag auf Hochschulwechsel- Sie studieren in einem dem Studiengang Freie Kunst fachlich ?quivalenten Studiengang.
- Sie haben zur Aufnahme Ihres bisherigen Studiengangs eine k¨¹nstlerische Eignungspr¨¹fung erfolgreich absolviert.
- Sie haben in Ihrem bisherigen Studiengang eine Zwischenpr¨¹fung/Vordiplomspr¨¹fung oder ?hnliches erfolgreich absolviert.
Sie haben Ihre Hochschulzugangsberechtigung im Ausland oder an einem Studienkolleg erworben? Dann gilt f¨¹r Sie zus?tzlich noch das Folgende:
- Sie m¨¹ssen ein aktuelles B2-Sprachzertifikat vorlegen (Akzeptierte Sprachzertifikate: Goethe-Zertifikat B2, DSH1, TestDaf TDN 3, telc Deutsch B2).
Wenn nicht eindeutig zu best?tigen ist, dass bei Ihrem aktuellen Studiengang und dem Studiengang Freie Kunst an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É fachliche ?quivalenz vorliegt, werden Sie gebeten, am normalen Feststellungsverfahren teilzunehmen.
Wenn Sie die oben genannten formalen Voraussetzungen erf¨¹llen, ben?tigen wir folgende Best?tigung:
- Zusage einer/eines Klassenprofessor*in unserer Kunstakademie, die/der Sie in ihre/seine K¨¹nstlerklasse aufnehmen wird.
Hinweise
Um eine m?gliche Aufnahme in die Klasse einer/eines K¨¹nsterlerprofessor*innen anzufragen, informieren Sie sich bitte zun?chst, welche K¨¹nstlerprofessor*innen aktuell bei uns lehren:
www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/124-fb1-kunst
Treffen Sie eine Entscheidung, in welcher Klasse Sie eine Aufnahme anfragen wollen.
Senden Sie dann eine E-Mail mit einem k¨¹nstlerischen Portfolio Ihrer bisherigen k¨¹nstlerischen Arbeiten, einem Anschreiben sowie des Namens der/des Klassenprofessor*in an das Dekanatssekretariat Fachbereich Kunst mit der Bitte, die Mail an die/den jeweiligen K¨¹nstlerprofessor*innen weiterzuleiten.
Erhalten Sie eine Absage, haben Sie die M?glichkeit, diesen Vorgang mit Nennung einer/eines anderen K¨¹nstlerprofessor*in zu wiederholen.
Bitte planen Sie f¨¹r diesen Vorgang ausreichend Zeit ein. Starten Sie Ihre Anfrage daher fr¨¹hzeitig.
Studierendensekretariat der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É
Das International Office der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É koordiniert den Austausch mit den Partnerhochschulen der Kunstakademie. Zudem betreut es die Stipendienprogramme PROMOS und das Stipendium des dfjw f¨¹r Studienaufenthalte im k¨¹nstlerischen Bereich in Frankreich.
Unter ?F?rderm?glichkeiten f¨¹r Studierende¡° finden Sie Informationen zu Stipendien f¨¹r Studienaufenthalte und Praktika im Nicht-EU Ausland (PROMOS).
F¨¹r individuelle Auslandsaufenthalte wenden Sie sich bitte intern an die Tutor*innen der Klassen.
Kontakt: Fatma Kabierschke
=(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">international.office [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É unterh?lt mit einigen ausgew?hlten Hochschulen in Europa Kooperationen, die den Studierenden der 360Ö±²¥°Éeinen Auslandsaufenthalt f¨¹r ein Semester erm?glichen. Die Pl?tze f¨¹r den Austausch sind begrenzt und werden ¨¹ber ein internes Bewerbungsverfahren vergeben. Im Anschluss wird die Bewerbung an die Partnerhochschulen geschickt, die final ¨¹ber Annahme bzw. Ablehnung entscheiden. Momentan sind Auslandsaufenthalte an folgenden Partnerhochschulen m?glich:
Gerrit Rietveld Academie Amsterdam?(externer Link)
Royal Danish Academy of Arts, School of Visual Arts Kopenhagen?(externer Link)
Ecole des Beaux-Arts Paris (externer Link)
Akademie der Bildenden K¨¹nste Wien?(externer Link)
Universit?t f¨¹r angewandte Kunst Wien (externer Link)
Bewerbungsprozess f¨¹r Studierende der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É
Im Studierendensekretariat erhalten Sie Infomaterialien ¨¹ber die Partnerhochschulen. Die Bewerbung erfolgt ¨¹ber das International Office:
international.office [?at?] kunstakademie-duesseldorf.de
Unterlagen sind einzureichen bei
Fatma Kabierschke
=(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">international.office [at] kunstakademie-duesseldorf.de
F¨¹r individuelle Auslandsaufenthalte wenden Sie sich bitte intern an die Tutor*innen der Klassen.
Fristen
15.3. f¨¹r das darauffolgende Wintersemester
15.9. f¨¹r das darauffolgende Sommersemester (mit Ausnahme Amsterdam und Paris, hier sind Bewerbungen nur zum 15.3. m?glich)
Aus den bis zu dieser Frist eingegangenen Bewerbungen wird ein Studierender/eine Studierende nominiert.
?bermittlung der Bewerbung an die Partnerhochschule
Im Anschluss an die Nominierung durch die 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É wird die Bewerbung um weitere Unterlagen erg?nzt und an die Partnerhochschule weitergeleitet. Entsprechend den Konventionen der Partnerhochschule erfolgt die Weiterleitung entweder durch die Studierenden oder durch das International Office.
Annahme bzw. Ablehnung durch die Partnerhochschule
Die Partnerhochschule informiert die Bewerber*innen ¨¹ber Aufnahme oder Ablehnung. Bei Antritt des Auslandsstudiums denken Sie bitte daran, sich an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É f¨¹r das Semester beurlauben zu lassen.
Folgende Unterlagen sind in per E-Mail einzreichen an: =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">international.office [at] kunstakademie-duesseldorf.de
- Motivationsschreiben
- Portfolio
- CV
Bitte passen Sie die einzelnen Dokumente an die Anforderungen der Partnerhochschulen an. Informationen ¨¹ber Dateigr??en, Umfang etc. finden Sie auf den jeweiligen Websites der Partnerhochschulen.
Auswahlkriterien f¨¹r die Nominierung
Die Auswahl erfolgt auf Grundlage der oben genannten Unterlagen. Kriterien sind:
- Sinn und Zweck des geplanten Studienaufenthalts f¨¹r die weitere Entwicklung,
- einschl?gige Sprachkenntnisse
- erbrachte Studienleistungen und k¨¹nstlerische Eignung
- gesellschaftliches Engagement
Die endg¨¹ltige Entscheidung ¨¹ber die Aufnahme liegt bei den Partnerhochschulen.
Finanzierung
Durch die Abkommen mit den Partnerhochschulen fallen keine Studiengeb¨¹hren f¨¹r das Studium an den Partnerhochschulen an. Bitte beachten Sie, dass mit dem Studienplatz kein Stipendium zur Finanzierung des Auslandsstudiums verbunden ist und dass die 360Ö±²¥°Éaktuell nicht am Programm Erasmus+ teilnimmt.
The studies of Fine Arts at the 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É serve the promotion of artistic talent, knowledge of the science of arts, and technical proficiency of the students. The study's purpose is the cultivation of an artistic personality.
At the center of the study program of the 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É lays the artistic study in an Artist¡¯s Class (Studio Practice). Study in an Artist's Class consists of ¨C and will be accompanied by ¨C the education and training of practical artistic skill sets of the students. The responsibility of this education and training lays with the teaching artist, the technical artistic facilities (workshops) and the offered study opportunities designated specially to this purpose.
The scientific-theoretical portion of the studies focuses on the study of the science of arts such as Art History, Philosophy, Aesthetics, Poetics, Sociology, Educational Theory, Didactic Method, and Architecture History and Theory. Credit points are not awarded, however it is possible to obtain a certificate for the active participation in a course. Courses are usually held in German.
The exchange programme of the 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É is limited to students from its partner schools. Visiting students are selected and proposed by their school of origin before they can submit their application to the 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É.
Besides, students with a DAAD grant can apply.
Academic calender
- Winter semester: October-February
- Summer semester: April- July
Deadlines
- Application deadline for the Winter semester: 1st June
- Application deadline for the Summer semester: 15th November
Application
Please send a digital application by email to the International office (international.office@kunstakademie-duesseldorf.de )
The application should include:
- A portfolio (max. 8 MB)
- CV
- Nomination letter (if not send directly by the International office)
- A list of three professors with whom the student wishes to study
For a list of teachers see:
www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/124-fb1-kunst
www.kunstakademie-duesseldorf.de/de/fachbereiche/189-fb1-baukunst
Costs upon registration
There is a fee payable upon registration as a student which amounts to about 340 € per semester and grants important reductions for public transport and meals at the students¡¯ restaurant.
Contact
Mit dem Benutzer*innen-Namen sowie dem Initial-Passwort k?nnen sich Studierende in Office 365 anmelden. Die Anmeldung erm?glicht die Nutzung der Akademie-E-Mail-Adresse.
Bei Problemen mit dem Login oder Passwort-Verlust k?nnen sich Studierende mit ihrer privaten E-Mail-Adresse an =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">it.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de wenden.
Die weitere Kommunikation erfolgt nur ¨¹ber die Akademie-E-Mail-Adresse.
Die Nutzung von Office 365 erm?glicht auch die Nutzung von Teams.
Hinweis: ?ndern Sie dringend Ihr Passwort nach dem ersten Login. Das neu gew?hlte Passwort kann auch f¨¹r die weiteren Dienste genutzt werden.
Nach dem Login in Office 365 k?nnen Studierende mittels der linken Spalte ?outlook¡° nutzen. Dort werden alle E-Mails verwaltet.
Hinweis: Nutzen Sie f¨¹r die E-Mail-Kommunikation zwischen Ihnen und den Mitarbeitenden der 360Ö±²¥°Éausschlie?lich Ihre Akademie-E-Mail-Adresse. Andernfalls kann eine Bearbeitung Ihres Anliegens nicht gew?hrleistet werden.
360Ö±²¥°É verf¨¹gt ¨¹ber zahlreiche WLAN-Punkte. Ihr Endger?t zeigt "Eduroam" an. Mit dem Benutzer*innen-Namen sowie dem Passwort k?nnen sich Studierende darin einloggen. F¨¹r das gesamte Gel?nde der Akademie tragen sich Studierende nur einmalig mit Ihrem Benutzer*innen-Namen ein und bleiben damit verbunden.
Tipp: Diese WLAN-Verbindung funktioniert auch an allen anderen Hochschulen, die den Dienst Eduroam nutzen.
Studierende haben die M?glichkeit, die Hochschulcloud Sciebo zu nutzen. Um diesen Dienst nutzen zu k?nnen m¨¹ssen sich Studierende einmal initial registrieren. Dies erfolgt unter dem Punkt Registrierung. Der Benutzer*innen-Name dort ist jeweils ohne das @std.kunstakademie-duesseldorf.de zu schreiben.
Bei Problemen, Anregungen oder Kritik wenden Sie sich gerne per E-Mail an die Abteilung IT:
=(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">it.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Der Fachbereich II Kunstbezogene Wissenschaften der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É verleiht aufgrund einer wissenschaftlichen Abhandlung (Dissertation) und einer m¨¹ndlichen wissenschaftlichen Pr¨¹fung (Disputation) den Grad einer Doktorin bzw. eines Doktors der Philosophie (Dr. phil.).
Die Dissertation muss thematisch einem Fachgebiet angeh?ren, das an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É im Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften hauptamtlich vertreten ist.
Der Fachbereich II Kunstbezogene Wissenschaften bietet die M?glichkeit zur Individualpromotion in den F?chern Kunstgeschichte/Kunstwissenschaft, P?dagogik, Didaktik der Bildenden K¨¹nste, Philosophie, Soziologie, Bildungswissenschaften.
Es gibt keinen strukturierten Promotionsstudiengang und kein Graduiertenkolleg an der der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É.
Zum Promotionsverfahren kann auf Antrag zugelassen werden, wer das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife besitzt und einen berufsqualifizierenden Abschluss oder eine andere den Studiengang abschlie?ende Pr¨¹fung nach einem einschl?gigen wissenschaftlichen Studium mit einer Regelstudienzeit von mindestens acht Semestern nachweist. Als Abschl¨¹sse werden anerkannt der Grad des Magisters, ein Diplom in einem wissenschaftlichen Fach, das Staatsexamen in einem Lehramtsstudiengang f¨¹r das Gymnasium/Gesamtschule oder ein Master-Abschluss. Die Abschlussnote muss mindestens der Note ?gut¡° (2,0) entsprechen. Der Antrag auf Zulassung zum Promotionsverfahren setzt u.a. voraus, dass ein wissenschaftliches Expos¨¦ des mit der Betreuerin / dem Betreuer der Dissertation abgesprochenen Dissertationsvorhabens sowie die Betreuungszusage einer/eines Professor*in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften vorgelegt werden. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
Auch Absolvent*innen k¨¹nstlerischer Studieng?nge mit einer berufsqualifizierenden Abschlusspr¨¹fung im Sinne des ¡ì 52 KunstHG k?nnen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auf Antrag sowie auf Vorschlag einer/eines Professor*in des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften zum Promotionsverfahren zugelassen werden, wenn sie zuvor den Nachweis ihrer Bef?higung zu selbst?ndiger wissenschaftlicher Arbeit erbringen. Dieser Nachweis wird i.d.R. durch promotionsvorbereitende Studien erbracht, die vor ihrem Beginn mit dem Promotionsausschuss abgestimmt worden sind. Promotionsvorbereitende Studien erfolgen nach einem durch den Promotionsausschuss individuell zusammengestellten Curriculum.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Promotionsordnung.
F¨¹r die Teilnahme an promotionsvorbereitenden Studien gem?? ¡ì 3 Abs. 2 der Promotionsordnung des Fachbereichs II Kunstbezogene Wissenschaften der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É ist eine Einschreibung als Promotionsstudierende*r erforderlich.
Bitte beachten Sie die jeweiligen Termine zur Einschreibung/R¨¹ckmeldung, zu finden im Bereich Studium>Lehramt Kunst>Studierende.
Die Aufnahme der promotionsvorbereitenden Studien gem?? ¡ì 3 Abs. 2 sowie die Zulassung zum Promotionsverfahren gem?? ¡ì 4 berechtigt zur Einschreibung zum Promotionsstudium an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É.
W?hrend der Promotionszeit m¨¹ssen Sie nicht zwingend eingeschrieben sein. Wir weisen an dieser Stelle daraufhin, dass Sie f¨¹r die Dauer, in der Sie nicht eingeschrieben sind, s?mtliche Rechte als Studierende*r der 360Ö±²¥°Éaufgeben.
Sp?testens in den beiden letzten Semestern vor Einreichung Ihrer Dissertationsschrift m¨¹ssen Sie als Promotionsstudierende*r eingeschrieben sein.
Dr. phil.
Allgemein:
- Welche Berechtigungen habe ich als Student*in?
Alle Studierenden haben automatisch folgende Zugangsberechtigungen:
Au?ent¨¹ren (08.00-19.00 Uhr): - Glast¨¹r an der Pforte
- Hinterausgang Westfl¨¹gel
- Haupteingang Rheinfl¨¹gel
Innent¨¹ren: - Alle der Klasse zugeordneten und durch den/die Klassenprofessor*in freigegebenen R?ume
Au?erhalb der angegebenen Zeiten erfolgt der Zugang ausschlie?lich durch Klingeln an der Pforte.
- Muss ich die Schlie?berechtigung t?glich neu aktivieren?
Schlie?berechtigungen werden f¨¹r 17 Stunden vergeben. Diese m¨¹ssen nach Ablauf der 17 Stunden an den Online-Terminals der Au?ent¨¹ren erneuert werden.
- Ich habe meine Schl¨¹sselkarte zuhause vergessen. Komme ich trotzdem in die Akademie und mein Klassenatelier?
Studierende, die ihre Karte nicht zur Hand haben, k?nnen sich f¨¹r ihre Klassenr?ume Ersatz-Schl¨¹sselkarten an der Pforte ausleihen.
- Muss ich bei einem Klassenwechsel aktiv werden, um eine andere Schlie?berechtigung zu erhalten?
Nein, das ist nicht notwendig. Klassenwechsel werden, sobald sie durch das Studierendensekreteriat best?tigt worden sind automatisch der Schlie?anlage mitgeteilt. Der Wechsel der Zugangsberechtigung wird in der Regel zum Semesterbeginn aktiv. Bitte beachten Sie, dass die Zugangsberechtigungen f¨¹r die bisherige Klasse mit dem Klassenwechsel erl?schen.
- Ich habe meine Klasse zum Semester gewechselt, kann ich noch meine Sachen aus der alten Klasse mitnehmen?
Ja, in Absprache mit der Klassenleitung kann dazu eine Ersatz-Schl¨¹sselkarte f¨¹r die entsprechenden R?ume an der Pforte ausgeliehen werden.
- Kann ich, wenn ich Gasth?rer*in in einer anderen Klasse bin, f¨¹r deren R?ume eine Zugangsberechtigung bekommen?
Das ist prinzipiell m?glich, muss aber gesondert beantragt und durch die Klassenleitung der Gastklasse best?tigt werden.
- Was muss ich tun, um andere Berechtigungen zu bekommen, die ich nicht automatisch mit meiner Klassenzugeh?rigkeit erhalten habe (zum Beispiel wegen einer Stelle als SHK oder wenn ich Gast in einer anderen Klasse bin)?
F¨¹r Sonderberechtigungen wenden Sie sich bitte mit einem formlosen Antrag an =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">bau.tickets [at] kunstakademie-duesseldorf.de. Folgende Informationen m¨¹ssen im Antrag enthalten sein: Vorname und Name des Antragstellers, Raumnummern der betreffenden R?ume, sowie die Raumverantwortliche Person in CC.
- Kann die Schl¨¹sselkarte zur Erstellung eines Bewegungsprofils bzw. zur Leistungskontrolle verwendet werden?
Es sind praktische und rechtliche Ma?nahmen aktiv, die ein willk¨¹rliches Auslesen der Zutrittslisten verhindern. Generell darf eine Auslese nur im Rahmen von Ermittlungen zu Straftaten oder zur Funktionspr¨¹fung der Schlie?anlage durchgef¨¹hrt werden. Die Personalr?te m¨¹ssen bei jeder Auslese beteiligt werden.
Wenn Sie an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É eingeschrieben sind, k?nnen Sie unter Ber¨¹cksichtigung bestimmter Voraussetzungen den Studiengang wechseln. Eine Beratung vor einem bevorstehenden Wechsel wird empfohlen. Wenden Sie sich gerne mit Ihrer Anfrage direkt an: =(c=c.charCodeAt(0)+13)?c:c-26);});return false">pruefungsamt [at] kunstakademie-duesseldorf.de
Zwingende Voraussetzung f¨¹r einen Wechsel ist eine Klassenplatzbest?tigung durch eine*n Klassenprofessor*in.
Eingeschriebene Studierende anderer Hochschulen k?nnen im Rahmen der verf¨¹gbaren Studienpl?tze auf fristgerechten Antrag als Zweith?rer*in mit der Berechtigung zum Besuch von einzelnen Lehrveranstaltungen und zur Ablegung studienbegleitender Pr¨¹fungen zugelassen werden.
Voraussetzung f¨¹r die Zulassung als Zweith?rer*in ist eine schriftliche Zusage eines/einer Professor*in aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É nach pers?nlicher R¨¹cksprache.
Die Einschreibung wird innerhalb der Immatrikulationsfristen der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É f¨¹r das jeweilige Semester im Studierendensekretariat beantragt. Dazu sind einzureichen:
- Personalbogen
- eine aktuelle Studienbescheinigung der Ersthochschule mit den Angaben des Studienganges, der Fachsemesterzahl und der Hochschulsemester
- die Hochschulzugangsberechtigung (z. B. Abiturzeugnis) als beglaubigte Kopie
- eine Kopie des Personalausweises
Der Zweith?rerschein wird Ihnen nach ordnungsgem??er Einschreibung per Post zugeschickt.
?ber die Anerkennung der als Zweith?rer*in an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É absolvierten Lehrveranstaltungen entscheidet die Ersthochschule.
Zweith?rer*innen, die beabsichtigen, ihr Studium an der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É im folgenden Semester fortzusetzen, haben sich innerhalb der von der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É festgesetzten R¨¹ckmeldefristen im Studierendensekretariat zur¨¹ckzumelden. Bei der R¨¹ckmeldung sind eine aktuelle Studienbescheinigung (f¨¹r das folgende Semester) der Ersthochschule sowie die schriftliche Zustimmung eines Professors/einer Professorin aus dem Fachbereich Kunstbezogene Wissenschaften der 360Ö±²¥°É360Ö±²¥°É vorzulegen.
Der Zweith?rerschein wird Ihnen nach ordnungsgem??er R¨¹ckmeldung per Post zugeschickt. Wir weisen darauf hin, dass dem Studierendensekretariat ?nderungen von pers?nlichen Daten unverz¨¹glich mitzuteilen sind. Bitte nutzen Sie hierf¨¹r das Formular Daten?nderung.